Gemeinde Augustdorf verhängt Haushaltssperre

Gewerbesteuererträge bleiben bisher erheblich unter dem geplanten Ansatz

Bürgermeister Dr. Andreas J. Wulf und Kämmerer Patrick Herrmann haben eine Haushaltssperre mit sofortiger Wirkung angeordnet. Der Grund ist die aktuelle Entwicklung der Gemeindefinanzen. Die Verwaltung sieht deshalb die Notwendigkeit, die verfügbaren Haushaltsmittel besonders vorsichtig einzusetzen und Ausgaben, die nicht zwingend erforderlich sind, vorerst zurückzustellen.

Eine wesentliche Rolle spielen dabei die Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Sie sind für Augustdorf eine der wichtigsten Einnahmequelle. Fallen die tatsächlichen Einnahmen deutlich geringer aus als ursprünglich erwartet, dann hat dies erhebliche Auswirkungen auf den laufenden Haushalt.

Kämmerer Patrick Herrmann macht deutlich, dass die Gemeinde jetzt handeln müsse: „Die finanzielle Situation unserer Gemeinde erfordert einen verantwortungsvollen und vorausschauenden Umgang mit den vorhandenen Haushaltsmitteln. Unser Ziel ist es, die finanzielle Handlungsfähigkeit Augustdorfs dauerhaft zu sichern.“

Mit der Haushaltssperre soll verhindert werden, dass im laufenden Haushaltsjahr mehr Geld ausgegeben wird, als tatsächlich zur Verfügung steht.

Eine Haushaltssperre bedeutet nicht, dass sämtliche Vorhaben der Gemeinde sofort gestoppt werden. Bereits begonnene oder vertraglich gebundene Maßnahmen können in der Regel weitergeführt werden. Auch Ausgaben, die gesetzlich vorgeschrieben oder für die Aufrechterhaltung der kommunalen Aufgabenwahrnehmung zwingend notwendig sind, bleiben möglich.

Anders sieht es bei neuen Vorhaben aus. Maßnahmen, die bislang noch nicht begonnen wurden und für die noch keine verbindlichen Verpflichtungen bestehen, müssen zunächst erneut geprüft werden. Größere Investitionen könnten deshalb auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Auch bei Beschaffungen für die Verwaltung, den Bauhof oder andere Einrichtungen der Gemeinde soll künftig besonders genau geprüft werden, ob sie tatsächlich zum jetzigen Zeitpunkt notwendig sind.

Für die Bürgerinnen und Bürger dürfte die Haushaltssperre zunächst kaum unmittelbar spürbar sein. Auswirkungen können sich jedoch dort ergeben, wo finanzielle Spielräume kleiner werden. So könnten beispielsweise nicht zwingend notwendige Reparaturen, Anschaffungen oder kleinere Verbesserungsmaßnahmen zurückgestellt werden, wenn die dafür vorgesehenen Haushaltsmittel bereits ausgeschöpft sind.

„Wir werden in dieser Situation alles daransetzen, die Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten“, betont Dr. Andreas J. Wulf. Gleichzeitig müsse die Gemeinde dort sparen, wo dies möglich und verantwortbar sei.

Auch innerhalb der Gemeindeverwaltung ist die Haushaltssperre spürbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachbereiche wurden aufgefordert, ihre Budgets einzuhalten und Ausgaben insbesondere bei Sach- und Dienstleistungen, Beschaffungen sowie sonstigen laufenden Kosten kritisch zu hinterfragen. Nicht zwingend erforderliche Fortbildungen und Anschaffungen können zunächst zurückgestellt werden.

Wie lange die Haushaltssperre bestehen bleibt, hängt von der weiteren Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben ab. Die Verwaltung wird die finanzielle Lage fortlaufend beobachten und prüfen, ob und wann einzelne Einschränkungen wieder aufgehoben werden können.

Für Augustdorf bedeutet die Haushaltssperre damit vor allem eines: Die Gemeinde muss ihre finanziellen Spielräume in den kommenden Monaten besonders sorgfältig nutzen. Neue Projekte werden nicht grundsätzlich verhindert, müssen aber noch stärker als bisher auf ihre Notwendigkeit, Finanzierbarkeit und den richtigen Zeitpunkt geprüft werden.