Hohe Brandgefahr in Wald und Flur

Rauchen im Wald sowie Feuer und Grillen im Wald und in Waldnähe sind verboten – Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu 25.000 € geahndet werden

Der Deutsche Wetterdienst weist heute eine mittlere Gefahrenstufe für Wald- und Graslandbrände in der Region aus. In den kommenden Tagen wird ein Anstieg auf die Stufe „hohe Gefahr“ vorhergesagt

(Quelle: https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html).

Die Gemeindeverwaltung bittet die Erholungssuchenden darum, sich in Wald und Flur entsprechend zu verhalten. Sie verweist insbesondere auf die Bestimmungen des Landesforstgesetzes NRW (§ 47):

Vom 1. März bis 31. Oktober darf im Wald grundsätzlich nicht geraucht werden.

Außerdem ist das Anzünden und Unterhalten eines Feuers oder die Benutzung eines Grillgeräts im Wald oder in einem Abstand von weniger als einhundert Meter vom Waldrand grundsätzlich nicht zulässig. Das gilt auch für den gesamten Ufer- und „Strand-“Bereich des Sees am Kohlenweg.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Verbote verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden kann (§ 70 LFoG NRW).