Gemeinde rät derzeit vom Baden im See am Kohlenweg ab
Parken im Kohlenweg bis Ende September untersagt
Zur Frage, ob das Baden in dem ehemaligen Abgrabungssee erlaubt oder verboten ist, bestehen derzeit unterschiedliche Rechtsauffassungen.
Vor diesem Hintergrund rät die Gemeinde bis zur Klärung der offenen Rechtsfragen davon ab, den See zum Baden, Schwimmen oder Befahren zu nutzen.
Bürgermeister Dr. Andreas J. Wulf betont: „Es bleibt unser Ziel, dass das ehemalige Abgrabungsgelände einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Naherholungsangebots in unserer Gemeinde leistet. Viele Augustdorferinnen und Augustdorfer wünschen sich auch eine neue Badegelegenheit. Ich bemühe mich daher um eine möglichst rasche Klärung der offenen rechtlichen Fragen insbesondere zur Zulässigkeit des Badens sowie zur Verkehrssicherungspflicht.“
Auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde ist in dieser Woche ein Parkverbot im Kohlenweg verhängt worden. Dieses gilt bis Ende September. Auslöser war die starke Nutzung des Kohlenwegs zum Parken durch Besucher des früheren Abgrabungsgeländes an warmen Sommertagen. Dabei wurden nicht nur die Anwohner behindert, sondern es wurde auch die Fahrbahn so stark verengt, dass Rettungsfahrzeuge im Notfall nicht mehr hätten durchkommen können.
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) weißt in Bezug auf Abgrabungsgewässer auf folgende Gefahren hin:
Unbefestigte oder zu steile Uferböschungen
Die Böschungen sind in solchen Gewässern unter und über Wasser nicht immer standsicher. Sie können abrutschen und Menschen mitreißen. Menschen können auch durch den Sog hinabgezogen werden.
Temperaturunterschiede im Wasser
Besonders in tiefen ehemaligen Abgrabungsgewässern können die Temperaturen schon kurz unter der Wasseroberfläche unerwartet stark absinken. Dadurch kann es zu schockartigen Lähmungen und zum Herzstillstand kommen.
Verletzungen durch Gegenstände unter Wasser
Unter Wasser können zurückgelassene Geräte oder Teile davon, tote Bäume oder andere Gegenstände liegen.
Keine schnelle Hilfe bei Unfällen
An Baggerseen gibt es keine Badeaufsicht. Rettungswagen, Helferinnen und Helfer gelangen nur schlecht an die Unfallstelle, da es keine ausreichenden Zufahrten gibt. Parkende Fahrzeuge können den Zugang für Rettungskräfte zusätzlich erschweren.
Gewässerqualität
Die Gewässerqualität von nicht als Badeseen freigegebenen Gewässern wird nicht überwacht. Daher kann nicht garantiert werden, dass es keine Krankheitsgefahren gibt.