Auswirkungen der EU-Wiederherstellungs-Verordnung auf die bauliche Entwicklung Augustdorfs

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (W-VO) in den EU-Mitgliedsstaaten erlassen. Darüber hat Frau Ministerin Ina Scharrenbach, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW im April 2026 die Bürgermeister und Landräte des Landes informiert.

Betroffen sind auch städtische Ökosysteme. Bürgermeister Dr. Andreas J. Wulf hat die möglichen Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung Augustdorfs geprüft. Diese können erheblich sein. „Es steht die Frage im Raum, ob zukünftig überhaupt noch eine relevante bauliche Entwicklung der Gemeinde möglich sein wird“, so Dr. Wulf.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN), das die städtischen Ökosysteme in Deutschland feststellt, betrachtet nicht nur den gesamten baulichen Innenbereich, sondern auch die angrenzenden Freiräume als städtische Ökosysteme, also z.B. die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen westlich und östlich der Haustenbecker Straße sowie den Freiraum zwischen Pivitsheider Straße und Waldstraße und die Gebiete östlich und westlich von Kohlenweg und Zuschlag. Betroffen sind nahezu alle Bereiche, die im Regionalplan als „Allgemeine Siedlungsbereiche“ für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde vorgesehen sind.

Für städtische Ökosysteme gilt nach Art. 8 W-VO, dass es in diesen bis zum 31.12.2030 keinen Nettoverlust an der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen und städtischer Baumüberschirmung gegenüber 2024 geben darf. Zwar soll Augustdorf aufgrund des hohen Anteils an Grünflächen bis zum 31.12.2030 von dieser Pflicht ausgenommen werden. Ab dem 01.01.2031 müssen die Mitgliedsstaaten einen steigenden Trend in Bezug auf die nationale Gesamtfläche städtischer Grünflächen in städtischen Ökosystemgebieten erreichen. Zudem müssen die Mitgliedsstaaten in jedem städtischen Ökosystemgebiet - damit auch in Augustdorf - einen steigenden Trend in Bezug auf die städtische Baumüberschirmung erreichen.

Demnach könnte Augustdorf spätestens ab 2031 ein weitgehender Entwicklungsstopp drohen. Der Bürgermeister hat deshalb umgehend die Politik informiert und sich schriftlich an den Städte- und Gemeindebund, die Bezirksregierung, Ministerin Scharrenbach, Bundesumweltminister Schneider und an das BfN gewandt. Er bittet darum, der Gemeinde weiterhin eine bauliche Entwicklung zu ermöglichen: „Artikel 8 der W-VO ist nach meinem Eindruck für den Schutz von Grünflächen und Bäumen in städtischen Ballungsräumen gemacht. Dort ist er auch sinnvoll. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das EU-Parlament Gemeinden wie Augustdorf im Sinn hatte“, so Dr. Wulf.

Der Bürgermeister verlangt Ausnahmeregelungen für die Gemeinde. Er weist darauf hin, dass etwa 75% des Gemeindegebietes Naturschutzflächen von europäischem Rang sind und 60% militärisch genutzt werden. Der besiedelte Bereich sei eingebettet in FFH- und Europäische Vogelschutzgebiete, die zusammen 15.000 bis 20.000 ha umfassen. Man dürfe nun nicht noch zusätzlich alle übrigen Freiräume über die W-VO zu schützenswerten Ökosystemen erklären und somit die kommunale Planungshoheit aushebeln, so der Bürgermeister.

Der Bedarf nach Flächen für Wohnen und Wirtschaft sei in Augustdorf weiterhin groß. Die Gemeinde ist im Kreis Lippe die einzige Kommune, für die IT.NRW noch ein Bevölkerungswachstum vorausberechnet: plus 6,3 % bis 2050, während die Einwohnerzahl im gesamten Kreisgebiet um 7,5 % schrumpfen soll. Von den 71 Kommunen im Regierungsbezirk Detmold haben nur 10 eine Wachstumsprognose. Augustdorf gehört dazu. Die Regionalplanungsbehörde habe einen Bedarf von 35 ha für  Wohn- und Wirtschaftsflächen bis 2042 anerkannt.

Die angeschriebenen Minister haben noch nicht geantwortet. Der Bürgermeister empfiehlt den Einwohnern, sich die Planungen der Bundesregierung anzuschauen unter https://www.bfn.de/thema/wiederherstellung-der-natur. Dort besteht noch die Möglichkeit, online eine Stellungnahme zum Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans abzugeben.