Stellvertretende Schiedsperson gesucht
Im Schiedsamtsbezirk Augustdorf ist die Stelle einer stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich für das Ehrenamt zu bewerben.
Schiedspersonen versuchen, in Rechtstreitigkeiten zwischen Einwohnern zu vermitteln und so Verfahren vor Gericht zu vermeiden. Sie haben somit eine wichtige befriedende Funktion in der Gemeinde.
Folgende Bedingungen sind für Bestellung in das Amt Voraussetzung:
- Die stellvertretende Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
- Die stellvertretende Schiedsperson muss die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen.
- Stellvertretende Schiedsperson kann nicht sein, wer unter Betreuung steht der durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
- Die stellvertretende Schiedsperson soll ihren Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk haben.
- Die stellvertretende Schiedsperson soll nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 74 Jahre sein.
Die stellvertretende Schiedsperson wird vom Rat der Gemeinde Augustdorf zunächst bis zum 31.12.2028 gewählt. Die Gemeinde zahlt derzeit eine Aufwandsentschädigung und erstattet Sachmittel.
Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Iris Diekmann unter 05237-9710-34 oder i.diekmann@augustdorf.de.
Bewerbungen sind bis zum 15.07.2026 an den Bürgermeister der Gemeinde Augustdorf, Pivitsheider Straße 16, 32832 Augustdorf, info@augustdorf.de zu richten.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 SchAG NRW wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht sind.
Weitergehende Informationen finden Sie unter: