Nach Vereinsauflösung: FWG-Vermögen soll dem HoT Funkenflug zufließen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.05.2026 einstimmig beschlossen, die verbleibenden liquiden Mittel der aufgelösten Freien Wählergemeinschaft Augustdorf e.V. (FWG) in Höhe von rund 4.000 Euro zweckgebunden an das HoT Funkenflug weiterzuleiten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Weiterleitung unmittelbar nach Eingang der Mittel bei der Gemeinde vorzunehmen und den Liquidator des Vereins entsprechend zu informieren.
Hintergrund ist die Auflösung der Freien Wählergemeinschaft Augustdorf e.V., die in der Mitgliederversammlung am 21.09.2025 beschlossen wurde. Zudem hat die FWG für die 18. Legislaturperiode nicht erneut kandidiert und besteht daher nicht mehr.
Nach der Satzung des Vereins fällt das verbleibende Vereinsvermögen im Falle einer Auflösung, soweit keine Verbindlichkeiten mehr bestehen, an die Gemeinde Augustdorf. Die Mittel sind dabei unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Die Verwaltung wird nach Vorlage der abschließenden Liquidationsunterlagen die Übernahme des Vermögens veranlassen und die zweckentsprechende Verwendung sicherstellen.
Mit dem Beschluss folgt der Rat dem Vorschlag, die Mittel dem HoT Funkenflug zugutekommen zu lassen.
Weitere Informationen und die Verwaltungsvorlage finden Sie unter: https://sessionnet.owl-it.de/augustdorf/bi/vo0050.asp?__kvonr=19237