Wichtiger Schritt für den Ausbau der Ganztagsbetreuung
Rat beschließt Vereinbarung mit dem Kreis Lippe einstimmig
Der Rat der Gemeinde Augustdorf hat in seiner Sitzung am 21.05.2026 einstimmig den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Lippe zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter beschlossen.
Hintergrund ist das Ganztagsförderungsgesetz des Bundes, das ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder vorsieht. Die Betreuung erfolgt in Nordrhein-Westfalen überwiegend über die Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS).
Mit der Vereinbarung werden die Zusammenarbeit und die Zuständigkeiten zwischen dem Kreis Lippe als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Gemeinde Augustdorf als Schulträger verbindlich geregelt. Ziel ist eine abgestimmte Planung und Umsetzung der Ganztagsbetreuung vor Ort.
Die Vereinbarung tritt nach Genehmigung und Bekanntmachung frühestens zum 01.08.2026 in Kraft.
Die Vereinbarung und die Verwaltungsvorlage finden Sie unter: https://sessionnet.owl-it.de/augustdorf/bi/vo0050.asp?__kvonr=19220