Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Lippe
Der Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales hat dem Rat am 21.04.2026 einstimmig empfohlen, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Lippe zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter zustimmen. Der Gemeinderat tagt am 21.05.2026.
Hintergrund ist das bundesweit eingeführte Ganztagsförderungsgesetz, das ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder vorsieht. Dieser Anspruch umfasst eine Förderung von bis zu acht Stunden an fünf Werktagen und wird in Nordrhein-Westfalen in der Regel über Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) erfüllt. Diese Angebote gehören rechtlich zur Kinder- und Jugendhilfe.
Zuständig für die Sicherstellung dieses Anspruchs ist der Kreis Lippe als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Gleichzeitig erfolgt die praktische Umsetzung der Ganztagsangebote überwiegend durch die Städte und Gemeinden als Schulträger. Damit beide Seiten gut zusammenarbeiten, wurde nun eine gemeinsame Vereinbarung getroffen.
Ziel ist es, die Zusammenarbeit verbindlich zu regeln und eine abgestimmte Planung sowie Umsetzung sicherzustellen. Die Vereinbarung sieht insbesondere vor, dass die Gemeinde Augustdorf die Ganztagsangebote vor Ort organisiert und weiterentwickelt, während die Gesamtverantwortung beim Kreis verbleibt.
Mit dem Beschluss wird eine wichtige Grundlage geschaffen, um die Gewährleistung der Ganztagsbetreuung rechtzeitig und abgestimmt umzusetzen. Die Vereinbarung tritt nach Genehmigung und Bekanntmachung frühestens zum 01.08.2026 in Kraft.
Die Vereinbarung und die Verwaltungsvorlage finden Sie unter: https://sessionnet.owl-it.de/augustdorf/bi/vo0050.asp?__kvonr=19220..