Friedhofsgebühren neu kalkuliert
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26. März 2026 mit 25 Ja- zu 2 Nein-Stimmen eine Änderung der Friedhofs- und Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe in der Gemeinde Augustdorf beschlossen. Die Fraktion der DBA stimmte dagegen, alle anderen Fraktionen dafür.
Grundlage der Satzungsänderung ist eine Neukalkulation der Benutzungsgebühren durch die Kommunal Agentur NRW GmbH. Die letzte Evaluierung der Satzung durch die Kommunal Agentur hatte im Jahr 2013 stattgefunden. Wegen der in den letzten 10 Jahren deutlich veränderten Bestattungskultur auf dem Waldfriedhof und der stark erhöhten Kosten war eine neue Kalkulation erforderlich.
Die Gebühren für die Grabnutzung und die Bestattungsgebühren steigen in erheblichem Maße. Die Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle sinkt leicht, die Gebühren für die Nutzung der Leichenkammer, für Verwaltungsleistungen und für die Grabpflege bei vorzeitiger Rückgabe steigen moderat an. Die erhöhten Gebühren im Bereich der Grabnutzung und Bestattungsgebühren ergeben sich insbesondere durch stark erhöhte Personalkosten, einem erhöhten Pflegeaufwand wegen der Zunahme von Rasengrab-feldern und vorzeitig eingeebneten Grabstätten sowie durch die Erweiterungsfläche, die 2023 fertiggestellt worden ist.
Weitergehende Informationen finden Sie unter:
https://sessionnet.owl-it.de/augustdorf/bi/vo0050.asp?__kvonr=18194 und