Überarbeitung der Straßenbedarfsplanung

Anliegerkosten sollen vermieden werden

Mit einem gemeinsamen Antrag haben die Fraktionen von CDU und SPD dem Gemeinderat vorgeschlagen, die Verwaltung der Gemeinde zu beauftragen, „die bestehende Straßenbedarfsplanung umfassend zu überarbeiten. Ziel dieser Überarbeitung ist es, die Planung an die aktuellen gesetzlichen Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) aus dem Jahr 2024 anzupassen und dabei insbesondere Maßnahmen vorzuschlagen, die zu einer Vermeidung von Anliegerkosten führen.“  

Der Gemeinderat hat den Antrag am 26. März 2026 einstimmig zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt verwiesen.

Den Antrag und die Verwaltungsvorlage  finden Sie unter:

https://sessionnet.owl-it.de/augustdorf/bi/vo0050.asp?__kvonr=18198