Bürgermeister fordert Lastenausgleich
Land soll Mehrbelastungen und Einschränkungen durch militärische Nutzung finanziell ausgleichen
Die Bürgermeister von 10 Garnisonskommunen aus NRW – darunter Augustdorfs Bürgermeister Dr. Andreas J. Wulf - haben sich gemeinsam mit einem Schreiben an die Kommunalministerin Ina Scharrenbach gewandt. In dem Brief betonen die Bürgermeister, dass die Garnisonskommunen geschlossen hinter der Bundeswehr, ihren Soldatinnen und Soldaten und den zivilen Beschäftigten stehen. Verteidigung sei aber eine nationale Aufgabe. Daher dürfe es nicht sein, dass die Verteidigungslasten nur von wenigen geschultert werden müssten.
Als besondere Belastungen werden u.a. Einschränkungen der kommunalen Entwicklungsmöglichen für Wohnen, Gewerbe und andere Zwecke, der Ausfall von Grundsteuererträgen für militärisch genutzte Flächen, die Gewährleistung des abwehrenden Brandschutzes innerhalb von Kasernen durch die Kommune sowie Flug- und Schießlärm genannt.
Die Bürgermeister fordern die Wiedereinführung der Sonderbedarfszuweisungen an Kommunen „zur Milderung von Belastungen im Zusammenhang mit der Stationierung von Gaststreitkräften“ und die Anwendung auch auf Bundeswehrstandorte. Diese Sonderbedarfszuweisung existierte bis 2019 im Gemeindefinanzierungsgesetz (§ 19 Abs. 3 GFG).
Bürgermeister Dr. Wulf hatte sich bereits im Jahr 2018 beim Kommunalministerium NRW dafür eingesetzt, dass Augustdorf Zuweisungen zur Überwindung von außergewöhnlichen Belastungssituationen gem. § 19 GFG erhält. Diese sog. Gaststreitkräftestationierungshilfe wurde seinerzeit nur Kommunen gewährt, in denen Gaststreitkräfte stationiert waren, Bundeswehr-Garnisonskommunen hingegen nicht. „Ich bin dankbar dafür, dass wir nun standortübergreifend einen neuen Anlauf starten“, so Dr. Wulf.