Jugendsiedlung Heidehaus soll Offene Kinder- und Jugendarbeit in Augustdorf fortführen
Fachausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, eine neue Leistungs- und Entgeltvereinbarung abzuschließen
Die Jugendsiedlung Heidehaus e.V. ist seit 2014 Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Augustdorf. Diese Arbeit leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Heidehauses vor allem in der Alten Schule, dem Jugendtreff Funkenflug, im Feldhaus auf der Wolffstätte sowie als Straßensozialarbeit.
Rechtliche Grundlage für diese Tätigkeit ist eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung, die auf Grundlage des Jugendhilfeplans des Kreises Lippe erarbeitet wird. Die aktuelle Vereinbarung endet am 31.12.2025. Folglich ist zum 01.01.2026 eine neue Vereinbarung abzuschließen. Diese hat eine Laufzeit von 5 Jahren.
Das Jugendamt des Kreises Lippe, die Gemeindeverwaltung und das Heidehaus haben einen Entwurf einer neuen Vereinbarung erarbeitet, den der Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales am 02.12.2025 beraten hat. Er hat einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat die Zustimmung zu der neuen Leistungs- und Entgeltvereinbarung zu empfehlen.
Nach der Vereinbarung stellt die Gemeinde dem Heidehaus weiterhin die Alte Schule und das Feldhaus zur Verfügung. Dafür erhält sie eine Miete von 3.000 € im Jahr. Sie trägt die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungs-kosten für die Immobilien und zahlt darüber hinaus an den Träger einen Zuschuss von 16.700 € pro Jahr. Das Kreisjugendamt fördert die Betriebskosten mit 168.773 €/a. Die genannten Summen gelten zunächst für 2026. Sie werden jährlich um 3 % erhöht. Die Ausgaben des Kreisjugendamtes finanziert die Gemeinde über die Jugendamtsumlage, die sie an den Kreis entrichten muss, mit.
Das Heidehaus besteht darauf, dass die Gemeinde die Alte Schule baulich und optisch ertüchtigt. Daher wurde dem Heidehaus ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt: Es kann die Leistungsvereinbarung aus wichtigem Grund mit einer Frist von drei Monaten außerordentlich kündigen, sofern die Gemeinde Augustdorf innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren weder konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der baulichen Situation beschlossen noch deren Umsetzung verbindlich vorgesehen hat.
Die Verwaltung und der Vertreter des Kreisjugendamtes erklärten in der Sitzung, dass sie nach Fördermöglichkeiten für die bauliche Ertüchtigung suchen werden. Im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) aus dem Jahr 2017 waren eine Sanierung des Gebäudes und die Herstellung eines barrierefreien Zugangs vorgesehen. Die Förderung sollte ca. 150.000 € und damit etwa 70 % der Bausumme betragen. Umgesetzt worden ist die Maßnahme nicht.