OGS in Augustdorf: Betreuung gesichert – finanzielle Belastung steigt
Seit dem 1. August 2026 gilt der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter. Grundlage ist das Ganztagsförderungsgesetz. Der Anspruch gilt zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe und wird in den kommenden Jahren schrittweise auf die weiteren Klassenstufen ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt der Rechtsanspruch für alle Kinder der Klassen 1 bis 4.
Für die Kommunen bedeutet der Rechtsanspruch, dass entsprechende Betreuungsangebote zur Verfügung stehen müssen. In Nordrhein-Westfalen wird der Anspruch insbesondere über die Offene Ganztagsschule (OGS) umgesetzt.
In Augustdorf ist die Situation zum Start des Rechtsanspruchs sehr erfreulich: Alle Kinder, die einen OGS-Platz benötigen, können versorgt werden. Sowohl bei den Erstklässlern als auch bei den Kindern der Klassen 2 bis 4 gibt es zum Schuljahr 2026/27 keine Kinder, die trotz Anmeldung ohne OGS-Platz sind. Damit steht bereits heute ein Betreuungsangebot zur Verfügung, mit dem der bestehende Bedarf vollständig abgedeckt werden kann.
Gleichzeitig stellt die OGS die Gemeinde vor eine zunehmend größere finanzielle Herausforderung. Neben Landeszuweisungen und Elternbeiträgen trägt die Gemeinde einen eigenen Anteil an den Kosten der Betreuung. Dieser Eigenanteil lag im Jahr 2022 noch bei rund 9.000 Euro. Für das Jahr 2026 werden rund 259.000 Euro erwartet, für 2027 sind rund 298.000 Euro eingeplant.
Diese Beträge bilden nicht sämtliche Aufwendungen der Gemeinde für die OGS ab. Nicht enthalten sind unter anderem die Kosten für die Errichtung bzw. für Abschreibungen, für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Gebäude, beispielsweise für Heizung, Strom, Wasser, Abwasser, Reinigung und Hausmeisterleistungen, ebenso wie Unterstützungsleistungen durch Schulsekretariate und Verwaltung.
Im landesweiten Vergleich liegt die OGS-Quote in Augustdorf mit 35,43 Prozent derzeit eher niedrig.
Die Entwicklung zeigt, dass die Ganztagsbetreuung für die Gemeinde mit einem zunehmenden höheren finanziellen Aufwand verbunden ist. Gleichzeitig bleibt es das Ziel, den bestehenden Bedarf an OGS-Plätzen in Augustdorf weiterhin abzudecken.