Finanzen der Gemeinde Augustdorf
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan ist das zentrale Steuerungsinstrument der kommunalen Haushaltswirtschaft der Gemeinde Augustdorf. Er bildet die rechtliche und finanzielle Grundlage für sämtliche Einnahmen und Ausgaben im jeweiligen Haushaltsjahr.
Der Haushaltsplan enthält:
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die im Haushaltsjahr voraussichtlich anfallenden Erträge und Einzahlungen,
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die geplanten Aufwendungen und Auszahlungen zur Aufgabenerfüllung,
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Verpflichtungsermächtigungen für künftige Jahre,
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die Anzahl der Planstellen der Gemeindeverwaltung sowie
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haushaltsrechtliche Vermerke und Erläuterungen.
Zudem sind im Haushaltsplan stets die Jahresabschlussdaten des Vor-Vorjahres enthalten, um Entwicklungen nachvollziehbar darzustellen.
Mit der Beschlussfassung durch den Rat der Gemeinde Augustdorf wird die Verwaltung zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen und zur Leistung entsprechender Auszahlungen ermächtigt. Der Haushaltsplan gewährleistet somit die geordnete, wirtschaftliche und sparsame Verwendung öffentlicher Mittel.
Der Kreis Lippe zum Haushaltsplan der Gemeinde Augustdorf
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist der rechnerische und rechtliche Abschluss eines Haushaltsjahres und stellt ein zentrales Instrument der kommunalen Haushaltskontrolle dar. Er dokumentiert, wie die Gemeinde Augustdorf im Verlauf eines Jahres gewirtschaftet hat und inwieweit die im Haushaltsplan vorgesehenen Ziele erreicht wurden.
Ziel des Jahresabschlusses ist es, ein möglichst vollständiges, nachvollziehbares und transparentes Bild der finanziellen Lage der Gemeinde zu geben.
Er umfasst insbesondere folgende Bestandteile:
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Bilanz – zeigt das Vermögen und die Schulden der Gemeinde zum Stichtag,
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Ergebnisrechnung – stellt Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres gegenüber,
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Finanzrechnung – bildet alle Ein- und Auszahlungen ab,
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Anhang – erläutert und ergänzt die Zahlenwerke,
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Lagebericht – bewertet die wirtschaftliche Entwicklung und gibt einen Ausblick auf künftige Risiken und Chancen.
Der Jahresabschluss beinhaltet zudem den formellen Abschluss der Buchführung, wird durch die örtliche Rechnungsprüfung kontrolliert und anschließend vom Rat der Gemeinde festgestellt und öffentlich bekannt gemacht.
Er schafft damit Transparenz über die Verwendung öffentlicher Mittel und ist ein wichtiges Element der kommunalen Rechenschaft gegenüber Rat, Aufsichtsbehörden und Bürgerinnen und Bürgern.
Beteiligungsbericht
Gemäß § 117 der Gemeindeordnung NRW erstellt die Gemeinde Augustdorf jährlich einen Beteiligungsbericht. Darin werden alle Unternehmen und Einrichtungen aufgeführt, an denen die Gemeinde direkt oder indirekt beteiligt ist – sowohl im wirtschaftlichen als auch im nichtwirtschaftlichen Bereich.
Der Bericht informiert über:
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Beteiligungsverhältnisse und Rechtsformen,
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Ziele und Kennzahlen der Beteiligungen,
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die wirtschaftliche Lage und Entwicklung der einzelnen Unternehmen.
Mit dem Beteiligungsbericht wird ein zentraler Beitrag zur kommunalen Transparenz und Steuerung geleistet. Er unterstützt den Gemeinderat bei der Aufsicht über Beteiligungen und informiert zugleich die Öffentlichkeit über den wirtschaftlichen Umgang der Gemeinde mit öffentlichem Vermögen.