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28.04.2020

Rathaus wird wieder vermehrt für Besucher geöffnet

 

Coronabedingte Einschränkungen bleiben aber weiter bestehen

Bürgerzentrumluftbild
Bürgerzentrumluftbild

Wegen der Corona-Pandemie ist das Rathaus seit dem 16. März 2020 grundsätzlich für Besucher geschlossen. "Die Mitarbeiter der Verwaltung waren auch während der Schließung weiterhin nahezu vollzählig  für die Bürgerinnen und Bürger da", stellt Bürgermeister Dr. Andreas J. Wulf fest: "Viele Anliegen konnten telefonisch, per Fax, postalisch oder per E-Mail vorgetragen und erledigt werden. Sofern es notwendig war, konnten die Einwohner auch nach einer Terminvereinbarung in das Rathaus kommen. Die grundsätzliche Schließung des Rathauses diente dazu, die volle Arbeitsfähigkeit der Gemeindeverwaltung aufrecht zu erhalten. Ich danke den Augustdorferinnen und Augustdorfern sehr herzlich für das große Verständnis für diese Maßnahme."

Seit dem 11. April wurden keine neuen Infektionen in Augustdorf festgestellt. Von den elf Infizierten gelten zehn als genesen. Der Bürgermeister hat nun entschieden, die Möglichkeit zu Besuchen im Rathaus auszuweiten: "Vorrangig sollen die Anliegen weiterhin fernmündlich oder schriftlich erledigt werden. Manches lässt sich aber nur oder deutlich besser bei persönlichem Erscheinen regeln. Dem wollen wir entsprechen. 

Das Rathaus ist seit über einem Monat nur eingeschränkt besuchbar. Je länger die Schließungszeit ist und je länger die Einwohner ihre notwendigen Besuche im Rathaus verschieben, umso mehr sammelt sich für die Zeit der Wiedereröffnung an. Indem wir nun wieder mehr Vor-Ort-Termine vereinbaren, wollen wir auch dafür sorgen, dass der Berg der aufgeschobenen Anliegen nicht zu groß wird." 

Um die auch in der Verwaltung geltenden Hygiene- und Abstandsregeln einhalten zu können, wird es vorerst dabei bleiben, dass vorab Termine zu vereinbaren sind. Nur so können größere Ansammlungen in den Wartebereichen und Begegnungen in engen Fluren vermieden werden. Die Öffnung des Rathauses wird für die einzelnen Fachbereiche in bestimmten Zeitfenstern wie folgt stattfinden:

 

Fachbereich I (u.a. Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt, Standesamt):

Montags 8.00 - 12.30 Uhr und Donnerstags 14.00 - 17.00 Uhr

 

Fachbereich II (u.a. Grundbesitzabgaben, Hundeanmeldung, Abfall und Kasse):

Dienstags 8.00 - 12.30 Uhr

 

Fachbereich III (u.a. Soziales, Schulen, Sport):

Montags und Donnerstags 8.00 - 12.30 Uhr

 

Fachbereich IV (Bauen, Planen, Umwelt):

Freitags 8.00 - 12.30 Uhr

 

Gemeindewerke (Wasser, Abwasser):

Freitags 8.00 - 12.30 Uhr

 

Bürgermeister Dr. Andreas J. Wulf

steht grundsätzlich an allen Tagen nach Vereinbarung für Gespräche zur Verfügung. 

 

Bitte vereinbaren Sie die Termine unmittelbar mit den zuständigen Bediensteten oder über die allgemeinen Kontaktmöglichkeiten. Sie erreichen die zuständigen Personen zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr) unter:

Telefon: 05237-9710-0,

Telefax: 05237-9710-37

E-Mail: info@augustdorf.de

Post: Gemeinde Augustdorf, Der Bürgermeister, Pivitsheider Str. 16, 32832 Augustdorf 

Die Bedienstete mit Kontaktdaten finden Sie hier [https://www.augustdorf.de/Rathaus/Mitarbeiterverzeichnis], Informationen zu den einzelnen Anliegen gibt es hier [https://www.augustdorf.de/Rathaus/Anliegen-von-A-Z].  

Bitte vermeiden Sie weiterhin persönliche Besuche im Rathaus für Anliegen, die noch gut vertretbar aufgeschoben werden können. Versuchen Sie auch in der nächsten Zeit, möglichst viel per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief zu erledigen. Das gilt auch für die Vorbereitung der Termine, so dass die Anwesenheiten im Rathaus so kurz wie möglich gehalten werden können. Bitte kommen Sie möglichst alleine, maximal aber zu zweit in das Rathaus. Sie werden am Haupteingang von dem zuständigen Mitarbeiter zu Ihrem Termin abgeholt. 

Kommen Sie nicht in das Rathaus, wenn Sie typische Symptome oder Fieber haben. Halten Sie auch im und vor dem Rathaus immer den Mindestabstand von 1,5 m ein. Nutzen Sie den im Eingangsbereich aufgestellten Desinfektionsspender. Beachten Sie die ausgehängten Hinweise zum persönlichen Verhalten und zur Hygiene. Eine Maskenpflicht besteht im Rathaus nicht. Sie sind jedoch eingeladen, im Rathaus die gleiche Vorsicht walten zu lassen wie beispielweise im ÖPNV oder beim Einkauf und vorübergehend eine entsprechende Maske zu tragen. Damit tragen Sie auch dazu bei, dass Ihre Verwaltungsmitarbeiter weiterhin vollumfänglich für Sie da sein können.

 

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