Sprungziele
Seiteninhalt

Fördermittel zur Verbesserung, Verschönerung und Belebung des Ortskerns stehen bereit

Gemeinderat hat Richtlinie des Verfügungsfonds beschlossen

Bürgerzentrumluftbild
Bürgerzentrumluftbild

Der Rat der Gemeinde Augustdorf hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 einstimmig die Richtlinie über die Vergabe von Finanzmitteln des Verfügungsfonds beschlossen.

Der Verfügungsfond ist Bestandteil des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK-Maßnahme Nr. 25) der Gemeinde Augustdorf. Die Gemeinde fördert damit Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung, Verschönerung und Belebung des Ortskerns. Zweck des Verfügungsfonds ist es, die aktive Mitwirkung und das Engagement von Bürgern, Eigentümern, Einzelhändlern, Unternehmen, Organisationen, Vereinen, Arbeitsgruppen etc. zu fördern, private Gelder zu aktivieren und dadurch den Erhalt und die Entwicklung des Ortskerns und seiner Umgebung zu unterstützen. Kleinteilige Projekte, Aktionen und Maßnahmen sollen durch den Verfügungsfonds angestoßen und mit finanziellem Beitrag sowohl öffentlicher als auch privater Mittel umgesetzt werden.

Die Förderkulisse umfasst große Teile des sehr weit gefassten Ortszentrums. Für Maßnahmen stehen Fördermitteln des Landes und des  Bundes in Höhe von 21.000EUR und Finanzmittel der Gemeinde Augustdort von insgesamt 9.000EUR bereit. Eine Fördervoraussetzung ist, dass jeweils in gleicher Höhe private Mittel eingebracht werden. Bei vollständiger Einbringung privater Finanzmittel können Maßnahmen des Verfügungsfonds in Höhe von 60.000EUR gefördert werden.

Schwerpunkte des Verfügungsfonds sind Maßnahmen:

- zur Stärkung des Ortskerns

- zur gestalterischen und/oder funktionalen Aufwertung des öffentlichen Raumes

- zur gestalterischen und / oder funktionalen Aufwertung von Immobilien, insbesondere gewerblich genutzte Immobilien

- zur Belebung des Einzelhandels, des Dienstleistungssektors sowie der Gastronomie

- zur Imagebildung

- der Öffentlichkeitsarbeit sowie

- Maßnahmen/Aktionen und Workshops zur Aufwertung der Gemeinde

- Marketingaktionen und Veranstaltungen zur Erhöhung der Kundenfrequenz

 

Beispiele für Maßnahmen sind:

- Einheitliche Gestaltung der Grün- und Blumenkübel auf den privaten Stellplätzen, Vorplätzen der Ladenlokale

- Aufstellen von Bänken und anderen Verweilmöglichkeiten unter Berücksichtigung von Gestaltungsleitlinien nach dem Wettbewerb für den Rathausplatz

- Umsetzung von Lichtkonzepten im öffentlichen und privaten Raum (als Inszenierung/ Markierung/ Inwertsetzung von Einzelgebäuden als Ergänzung zur Funktionsbeleuchtung)

- Aufstellen von Spielgeräten und Spielstationen für Kinder

- Schaffung von Bewegungsangeboten und -flächen für alle Generationen

- Aufstellen und Gestaltung von Fahrradständern auch im Zusammenhang mit E-Bike-Ladestationen

- Nutzung der in der im Fassadenprogramm unterstützen Gestaltungsmöglichkeiten von Gebäuden

- Bau von öffentlichen Toilettenanlagen

- Eigentümer-, Unternehmens- und Passantenbefragungen

- Durchführung bzw. Mitwirkung der Einzelhändler an Veranstaltungen und Märkten zur Frequenzsteigerung, Kundenbindung oder Kundenneugewinnung

- Serviceoffensiven zur Kundenbindung z. B. mit Lieferservice für Kunden

- Aufbau von Angebote und Einrichtungen der Kinderbetreuung, Spielangebote

- Aktionen gemeinsam mit Jugendlichen und Schulen zur Steigerung des Freizeitwertes des Ortskern und der Freizeitangebote wie im Schlingsbruch und im Umfeld des Jugendtreffs

- Durchführung von Marketingaktionen (z. B. Broschüren, Flyer, Plakate, Internet, Merchandising-Artikel) – insbesondere zur Markenbildung und Orientierung

- Veranstaltungen und Events mit dem Ziel der Stärkung der Vereine für die Aktivierung ehrenamtlichen Engagements und der Mitgliederbindung

 

Die Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln trifft ein Fondbeirat. Für diesen werden noch 2 Mitglieder aus dem privaten Bereich (z.B. Immobilieneigentümer, Unternehmer) gesucht. Wer Interesse hat, im Fondbeirat mitzuwirken, der melde sich bitte bei Bürgermeister Dr. Andreas J. Wulf oder dem Leiter des Fachbereichs IV Bauen, Planen, Umwelt, Herrn Manuel Bröker.

Wenn Sie nähere Informationen zum Verfügungsfonds wünschen, dann wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Fachbereich IV, Herr Bröker, Telefon 9710-14, E-Mail: m.broeker@augustdorf.de

Im Internet finden Sie die Richtlinie zum Verfügungsfonds hier.

Gefördert von:

BMI
BMI
Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden
Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden
MHKBG NRW
MHKBG NRW

Seite zurück Nach oben