Ausschusssitzung vom 30. April 2020: kein Rechtsverstoß festgestellt
Aufsichtsbehörde stellt Beschwerdeverfahren ein
Nach der Sitzung der Haupt- und Finanzausschusses vom 30.04.2020 forderte ein Augustdorfer Bürger den Bürgermeister dazu auf, die in der Sitzung gefassten Beschlüsse zu beanstanden und für nichtig zu erklären. Der Bürgermeister sei dazu verpflichtet, weil gegen geltendes Recht verstoßen worden sei.
Dem widersprach Bürgermeister Dr. Andreas J. Wulf. Die Kommunalaufsicht gab ihm nun Recht und stellte das Beschwerdeverfahren aufsichtsbehördlich mangels festzustellenden Rechtsverstoßes ein.
Der Bürgermeister hatte in zwei Stellungnahmen u.a. ausgeführt:
Der Gemeinderat hatte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Entscheidungsbefugnisse des Rates während der vom Land festgestellten epidemischen Lage von landesweiter Tragweite auf den Haupt- und Finanzausschuss (HFA) zu delegieren. Das ist ohne Gegenstimmen erfolgt. Daraufhin wurde der HFA zu einer Sitzung auf den 30.04.2020 eingeladen. Die Tagesordnungspunkte, die der HFA anstelle des Gemeinderates entschieden hat, wurden als Dringlichkeitsentscheidungen gekennzeichnet.
Wie das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) NRW mitteilte, waren für den Zeitraum der Delegationswirkung sämtliche Fragestellungen einer Dringlichkeitsentscheidung durch den HFA zugänglich. Die einzelnen Tagesordnungspunkte mussten selbst keine besondere Dringlichkeit aufweisen. Auch „normale“ Punkte konnten daher in diesem Verfahren behandelt werden.
Entgegen dem Vorwurf des Bürgers wurden dennoch keine „Punkte, die eigentlich zu einer späteren Behandlung vorgesehen waren und auch „noch lange Zeit hätten““ aus verfahrenstaktischen Gründen vorgezogen und im Pandemie-Dringlichkeitskontext schnell entschieden. Die Tagesordnung der Sitzung ist im Vorfeld mit allen Fraktionsvorsitzenden einvernehmlich besprochen worden. Punkte, die intensiv diskutiert werden sollen und die später entschieden werden konnten, wurden bewusst nicht in die Tagesordnung aufgenommen.
Die Beschlussfähigkeit des HFA war gegeben. An der Sitzung am 30.04.2020 hatten 8 Ausschussmitglieder plus Bürgermeister teilgenommen. Die Fraktionen hatten sich vor der Sitzung auf das Kräfteverhältnis 3 CDU, 2 SPD, 2 FWG und 1 FDP verständigt. Die Stärke des Haupt- und Finanzausschuss wurde am 26.03.2015 vom Rat auf 12 Mitglieder festgelegt. Inklusive Bürgermeister hat der HFA 13 Mitglieder. Der HFA ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist. Es hat mehr als Hälfte der Ausschussmitglieder an der Sitzung am 30.04.2020 teilgenommen.
Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.