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CORONA-PANDEMIE

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Augustdorferinnen und Augustdorfer, 

auf dieser Seite informiert die Gemeindeverwaltung Augustdorf Sie fortlaufend über aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Die Bundes- und die Landesregierung, der Kreis Lippe und die Augustdorfer Gemeindeverwaltung haben Maßnahmen beschlossen, die das öffentliche und auch das private Leben deutlich einschränken. Alle Maßnahmen dienen dazu, die Ausbreitung des Corona-Virus so weit wie möglich zu begrenzen. Dadurch sollen die Gesundheit und das Leben von Menschen geschützt werden. Besonders ältere Menschen, sowie solche mit einschlägigen Vorerkrankungen sind vor einer Infektion zu bewahren. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, das Gesundheitssystem aufrecht zu erhalten und so stets die erforderliche Behandlung erkrankter Menschen gewährleisten zu können. Ich bitte Sie sehr herzlich um Ihr Verständnis. 

Bleiben Sie gesund! 

Rechtsverordnung des Landes NRW und Allgemeinverfügung der Gemeinde Augustdorf

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 30.10.2020 die "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" (CoronaSchVO) erlassen. 

Diese gilt im ganzen Bundesland. Sie finden die aktuelle Version hier [www.land.nrw/corona].

Aktuelle Corona-Schutzverordnung

Anlage 1 zur Corona-Schutzverordnung

Anlage 2 zur Corona-Schutzverordnung

Corona-Test- und Quarantäneverordnung

Anlage 1 zur Test- und Quarantäneverordnung

Anlage 2 zur Test- und Quarantäneverordnung

Infoblatt

Verhalten bei Verdacht auf eine Corona-Virus-Infektion

Das Coronavirus äußert sich über eine Erkältungssymptomatik mit Husten, kann aber auch schwere Infektionen der unteren Atemwege nach sich ziehen. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 14 Tage. Wenn Sie zu einer der definierten Risikogruppen gehören oder nachweislich Kontakt zu einer bereits erkrankten Person hatten und aufgrund von Symptomen wie Fieber oder Atemwegsproblemen eine Erkrankung fürchten, setzen Sie sich bitte zuerst telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung. Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117. Sie werden am Telefon entsprechend befragt und zu den nächsten Schritten beraten. Gehen Sie nicht direkt in die Hausarztpraxis, ein Krankenhaus oder zum Diagnosezentrum, um andere Menschen nicht anzustecken.

Im Diagnosezentrum des Kreises Lippe am Hangar 21 in Detmold kann medizinisches Fachpersonal Rachenabstriche nehmen. Das Diagnosezentrum hat keine festen Öffnungszeiten, sondern vergibt Termine. Eine Anmeldung über die 116117 oder über 05231/ 62-1100 ist zwingend notwendig. Personen ohne eine vorherige Anmeldung werden nicht im Diagnosezentrum untersucht

Zur Risikogruppe gehören ältere Personen ab 60 Jahre, Personen mit Grunderkrankungen (Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, Leber, Niere, Krebs), Personen, bei denen mehrere Faktoren wie Alter und Grunderkrankungen vorliegen, sowie Personen mit unterdrücktem Immunsystem (z.B. wegen Einnahme von Medikamenten). Für Schwangere und Kinder besteht kein erhöhtes Risiko (Quelle: www.kreis-lippe.de, FAQ-Liste Stand 21.03.2020).

Grundlegende und übergreifende Informationen zum Virus

Bundesgesundheitsministerium

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Robert-Koch-Institut

Das Gesundheitsamt des Kreises Lippe

(Das Gesundheitsamt des Kreises Lippe hat unter der Rufnummer 05231-621 100 eine Informations-Hotline eingerichtet)

Kreis Lippe

Land NRW

Hygienetipps

Ansprechpartner Corona
Ansprechpartner Corona

Mitteilungen der ortsansässigen Vereine, Kirchen und Glaubensgemeinschaften und Sonstige

Informationen zur Abfallwirtschaft

Die Entsorgung der Abfälle im Rahmen der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung ist sichergestellt. Es gibt derzeit keine tragfähigen Erkenntnisse auf ein Übertragungsrisiko im Rahmen der Abfalleinsammlung/Abfallentsorgung bezogen auf das Corona-Virus.

Üblicher Haushaltsabfall - auch aus Quarantänehaushalten - ist damit auf der Grundlage der Abfallverzeichnis-Verordnung des Bundes (AVV) als gemischter Siedlungsabfall mit der Abfallschlüssel-Nummer 20 03 01 einzustufen und kann daher wie bisher über das Restmüllgefäß entsorgt werden.

Die Annahmestellen für Abfall bei der ABG und der AGA bis auf weiteres geschlossen. Die AGA hat  die AGA die Sperrmüllabholung bis auf weiteres eingestellt. Die Firmen Prezero und Veolia erarbeiten Notfallpläne für die Abfallentsorgung für ggfls. eintretende Ausfälle (Quelle: www.awv-lippe.de).

Die Sammlung von Sonderabfällen in den Kommunen wird eingestellt.

Für private Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 in häuslicher Quarantäne leben, empfiehlt das Bundesumweltministerium  Folgendes: Neben Restmüll, werden auch Verpackungsabfälle (gelber Sack/gelbe Tonne), Altpapier und Biomüll über die Restmülltonne entsorgt. Sämtliche Abfälle sollen in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben werden. Einzelgegenstände wie Taschentücher, sind nicht lose in Abfalltonnen zu werfen. Abfallsäcke sind durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen. Spitze und scharfe Gegenstände werden in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt. Müllsäcke sollen möglichst sicher verstaut werden, so dass vermieden wird, dass zum Beispiel Tiere Müllsäcke aufreißen und mit Abfall in Kontakt kommen oder dadurch Abfall verteilt wird. Glasabfälle und Pfandverpackungen, sowie Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Schadstoffe werden nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt entsorgt (Quelle: https://www.bmu.de/pressemitteilung/abfalltrennung-in-zeiten-der-coronavirus-pandemie-wichtiger-denn-je/).

ÖPNV (Busverkehr)

Seit dem 18. März gilt der normale Ferienfahrplan. Die vordere Tür der Busse bleibt geschlossen, ein Einstieg ist nur noch über die hinteren Türen möglich. Es ist nicht mehr möglich, beim Fahrer ein Ticket mit Bargeld zu bezahlen. Diese Maßnahme ist präventiv und soll das Fahrpersonal möglichst weitgehend vor Ansteckungen schützen.
Die Fahrscheinpflicht gilt jedoch weiter. Fahrgäste müssen ihre Tickets vor Fahrtantritt auf anderem Wege kaufen. Für Kunden, die keine Möglichkeit haben, sich anderswo ein Ticket zu kaufen, oder kein Abonnement besitzen, wurde die Lippemobil App freigeschaltet (Quelle: www.lippemobil.de, Stand 21.03.2020).

Telefonische Beratungsangebote

Gemeindeverwaltung Augustdorf: 05237-9710-0

Gesundheitsamt des Kreises Lippe: 05231- 621 100

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117

Corona-Virus Bürgertelefon des Landes NRW: 0211-9119 1001

Info-Telefon der KVG Lippe mbH (Busverkehr): 05261-6673950

Jobcenter Lippe: 05231-4599-0
Allgemeine Informationen für Unternehmen/ NRW.BANK-Service-Center: 0211-9174-1480-0

Informationen zu Entschädigungen bei Tätigkeitsverbot und Verdienstausfall/ Landschaftsverband Westfalen-Lippe: 0251-5911-500

Liquiditätshilfen/ Bürgschaftsbank NRW: 02131-5107-200

Kurzarbeitergeld: Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800-4555-5020

Infohotline des Bundes für Unternehmer: 0 30-18615 1515

Wirtschaftsförderung des Kreises Lippe:

Hotline des Kreises Lippe für Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungspersonen: 05231-62 17 77 (MO-FR 13-19 Uhr)

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