Rentenangelegenheiten
Sollten Sie die Voraussetzungen für eine Rente erfüllen oder haben Sie Fragen zum Rentenrecht, zu Ihrem Versicherungskonto oder zu anderen Rentenangelegenheiten wie Klärung Ihres Rentenversicherungskontos, wenden Sie sich an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder an Ihre Gemeindeverwaltung
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gewährt. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die verschiedenen Rentenarten, welche Rente für Sie in Frage kommt und was für Unterlagen bei der Antragstellung erforderlich sind.
Hinweis: Bitte stellen Sie den Antrag auf Altersrenten 3 Monate im Voraus.