Grundsicherung
Der Fachbereich Bildung, Soziales und Sport bietet Hilfe an, wenn Menschen in eine Notlage geraten sind, aus der sie sich nicht selbst befreien können. Der Fachbereich ist hier i.d.R. für nicht erwerbsfähige Personen und Personen im Rentenalter zuständig (Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung).
Die Hilfen für erwerbsfähige Personen z. B. durch Arbeitslosigkeit oder Trennung vom Partner werden nicht vom Fachbereich Bildung, Soziales und Sport bzw. der Gemeinde Augustdorf geleistet. DIesen Personen steht evtl. Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II zu. Hier sind entsprechende Erkundigen beim Jobcenter Lippe, Außenstelle Augustdorf, Pivitsheider Straße (Rathaus), einzuholen.
Die jeweilige Leistung hat das Ziel, jedem Menschen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. In erster Linie soll sie gewährleisten, dass der Lebensunterhalt sichergestellt ist. Der mtl. Hilfeanspruch ermittelt sich aus dem ermittelten Gesamtbedarf (Regelsatz/Regelsätze zuzüglich Kosten für die Unterkunft sowie einem evtl. Mehrbedarf). Bevor eine Bewilligung erfolgt, ist der EInsatz von Vermögen zu prüfen.
Der Fachbereich Bildung, Soziales und Sport gibt Auskunft über jede Art von Hilfe, die von entsprechenden Ämtern bzw. Fachbereichen oder Verbänden angeboten wird.