Behindertenangelegenheiten
Behindertenangelegenheiten
Von einer Behinderung spricht man, wenn gesundheitliche Schäden einen Menschen dauerhaft beeinträchtigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies angeboren, Folge eines Unfalles oder einer Krankheit ist.
Ausgedrückt wird die Auswirkung der Funktionsbeeinträchtigung als „Grad der Behinderung“ (GdB). Schwerbehindert ist nach dem Schwerbehindertengesetz, wer eine Schwerbehinderung von mindestens 50 aufweist und im Bundesgebiet lebt oder arbeitet.
Die Feststellung einer Behinderung und weiterer gesundheitlicher Merkmale (z.B. aG – außergewöhnliche Gehbehinderung) sowie die Ausstellung eines Schwerbehinderten-ausweises erfolgt auf Antrag durch Prüfung durch den Kreis Lippe.
Antragsvordrucke für die Feststellung oder Erhöhung des Grades der Behinderung sowie Anträge auf Blindengeld oder Hilfe für hochgradig Sehbehinderte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung (Tel.: 05237 / 9710-24/28).
Gemäß der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Augustdorf vom 02.11.2006 hat der Gemeinderat Herrn Jürgen Salthammer zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten bestellt. Sein Stellvertreter ist Herr Jürgen Hohl. Er ist tagsüber unter 05237-9710-20 zu erreichen. Jeden Montag findet von 16.00 bis 17.00 Uhr eine Sprechstunde statt. Anmeldungen sind unter 05237-9710-20 möglich.