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Abmeldung

Abmeldung

Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben.

 

Was wird für eine Abmeldung benötigt?

 

Personalausweis/Reisepass,

NEU: Wohnungsgeberbestätigung (erhalten Sie im Einwohnermeldeamt, an der Info im Rathaus oder als PDF-Datei in der Anlage)

Gebühren

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Anlage

https://www.augustdorf.de/Rathaus/Anliegen-von-A-Z/Abmeldung.php?ModID=10&FID=3027.7.1&object=tx%2C3027.2.1&La=1&NavID=3027.25&sfwort=1
https://www.augustdorf.de/Rathaus/Anliegen-von-A-Z/Abmeldung.php?ModID=10&FID=3027.7.1&object=tx%2C3027.2.1&La=1&NavID=3027.25&sfwort=1
https://www.augustdorf.de/Rathaus/Anliegen-von-A-Z/Abmeldung.php?ModID=10&FID=3027.7.1&object=tx%2C3027.2.1&La=1&NavID=3027.25&sfwort=1
https://www.augustdorf.de/Rathaus/Anliegen-von-A-Z/Abmeldung.php?ModID=10&FID=3027.7.1&object=tx%2C3027.2.1&La=1&NavID=3027.25&sfwort=1
Gemeinde Augustdorf
Pivitsheider Straße 16 32832 Augustdorf
05237 / 9710 0
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