Abmeldung
Abmeldung
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben.
Was wird für eine Abmeldung benötigt?
Personalausweis/Reisepass,
NEU: Wohnungsgeberbestätigung (erhalten Sie im Einwohnermeldeamt, an der Info im Rathaus oder als PDF-Datei in der Anlage)
Gebühren
Die Abmeldung ist gebührenfrei.