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Bürgerservice - Rat - Verwaltung

Die Gemeinde deckt ein umfangreiches Aufgabenfeld ab. Sie hat als Gebietskörperschaft das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Das Selbstverwaltungsrecht wird durch die Verfassung garantiert (Artikel 28 Grundgesetz). Die grundlegenden Rechte und Pflichten der Gemeinden werden in der Gemeindeordnung NRW geregelt.

Bürgerzentrum
Bürgerzentrum

Verwaltet wird die Gemeinde von dem Gemeinderat und dem Bürgermeister. Beide sind Organe der Gebietskörperschaft Gemeinde. Der Rat ist grundsätzlich allzuständig. Das gilt nicht für die Geschäfte der laufenden Verwaltung, die dem Bürgermeister übertragen sind. Der Bürgermeister ist Chef der Gemeindeverwaltung und Vorsitzender im Gemeinderat. Er repräsentiert die Bürgerschaft und den Gemeinderat. Der Rat repräsentiert ebenfalls die Bürgerinnen und Bürger.

Die Gemeinde Augustdorf versteht sich als moderner Dienstleister für ihre Einwohnerinnen und Einwohner. Auf den folgenden Seiten finden Sie viele hilfreiche Informationen zur Gemeindeverwaltung  sowie zur der Arbeit des Gemeinderates.

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