Wasserzählerablesung

Eigenständige Ablesung der Wasserzählerstände

Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Augustdorf werden einmal jährlich dazu aufgefordert, den Stand ihrer Wasserzähler selbst abzulesen. Die Wasserzählerablesung bildet die Grundlage für die Jahresverbrauchsabrechnung der Wasserbezugsgebühren und der Kanalbenutzungsgebühren.

So funktioniert die Ablesung:

Sobald Sie Ihre Zählerablesekarte erhalten haben, können Sie Ihre Zählerstände bequem online übermitteln. Die Zugangsdaten für die Online-Eingabe finden Sie auf Ihrer Zählerkarte. Auf Wunsch können Sie dort auch ein Foto Ihres Wasserzählers hochladen.

Alternativ können Sie Ihre Zählerstände auch selbst ablesen und die Angaben in die Ablesekarte eintragen:

  • Zählerstand des Hauptwasserzählers (in m³)

  • ggf. Zählerstände vorhandener Nebenzähler

  • Ablesedatum

Ihre Kundennummer sowie die Zählernummer sind bereits auf der Ablesekarte vorgedruckt. Bitte kontrollieren Sie die Angaben auf Richtigkeit.

Rücksendung der Ablesekarte

Die vollständig ausgefüllte Zählerkarte senden Sie bitte zum angegebenen Datum an:

OWL-IT
Bismarckstraße 29, 32657 Lemgo
(die Adresse ist auf der Rückseite der Ablesekarte aufgedruckt)

Das Porto übernimmt die Gemeinde Augustdorf.

Wichtig:

  • Wird kein Zählerstand gemeldet, wird der Verbrauch geschätzt.

  • Die ermittelten Daten sind Grundlage für:

    • Ihren Gebührenbescheid zu Jahresbeginn

    • die Neuberechnung der Abschlagszahlungen für das Folgejahr