Wasserversorgung

Informationen rund um den Wasseranschluss

Die sichere Versorgung mit Trinkwasser ist ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge. In der Gemeinde Augustdorf übernehmen die Gemeindewerke Augustdorf die Bereitstellung und technische Betreuung des öffentlichen Trinkwassernetzes.

1. Was bedeutet Wasserversorgung?

Die Wasserversorgung umfasst alle Maßnahmen zur Bereitstellung von hygienisch einwandfreiem Trinkwasser in ausreichender Menge und mit dem notwendigen Druck. Die Gemeinde sorgt über ihr Leitungsnetz dafür, dass Haushalte, Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen jederzeit zuverlässig versorgt werden.

Zum Aufgabenbereich der Gemeindewerke Augustdorf gehören unter anderem:

  • Betrieb und Unterhaltung des öffentlichen Wassernetzes

  • Herstellung, Änderung und Reparatur von Wasserhausanschlüssen

  • Einbau und Wartung von Wasserzählern

  • Abrechnung von Verbrauch und Gebühren

2. Wie nehme ich einen Wasseranschluss in Augustdorf vor?

Für die erstmalige Herstellung, Veränderung, Erneuerung, Reparatur oder Stilllegung eines Wasseranschlusses ist ein schriftlicher Antrag bei den Gemeindewerken Augustdorf erforderlich.

Der Antrag

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Auftraggebers

  • Lage des Grundstücks (Straße, Hausnummer, Flur, Flurstück)

  • Art der Maßnahme (Herstellung, Veränderung etc.)

  • Art der Nutzung (z. B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbe)

  • Angabe der Nennweite (Rohrdurchmesser in mm)

  • Gewünschter Ausführungszeitpunkt (Datum oder Kalenderwoche)

  • Hinweis, ob die Erdarbeiten in Eigenleistung erfolgen

  • Beilage eines Lageplans mit Beschreibung/Skizze der geplanten Anlage oder Ortstermin zur Erläuterung

Wichtig:
Ohne Angabe der Nennweite kann keine Bearbeitung erfolgen. Die Verantwortung für den Mauerdurchbruch sowie die fachgerechte Mauerdurchführung liegt beim Antragsteller.

Technische Durchführung

Nach Genehmigung durch die Gemeindewerke erfolgt die Herstellung des Anschlusses durch die beauftragten Fachkräfte. Die Hausinstallation muss durch ein zugelassenes Installationsunternehmen erfolgen.

Nach Fertigstellung ist ein Inbetriebsetzungsauftrag durch den Installateur einzureichen. Erst dann erfolgt die Montage der Wasserzähleinrichtung durch die Gemeindewerke Augustdorf.

3. Weitere Hinweise

  • Eigenwasserversorgungsanlagen (z. B. Brunnen) sind im Versorgungsgebiet nicht zulässig.

  • Die Kosten der Maßnahme sind gemäß der geltenden Beitrags- und Gebührensatzung vom Antragsteller zu tragen.

  • Eine separate Beantragung der Inbetriebsetzung ist notwendig, sobald die Hausanlage betriebsbereit ist.

  • Der Wasserzähler bleibt Eigentum der Gemeindewerke Augustdorf.