Standrohrverleih
Sie benötigen vorübergehend Wasser – zum Beispiel für die Bauphase eines neuen Hauses? Die Gemeindewerke Augustdorf bieten für diesen Zweck die Möglichkeit, ein Standrohr auszuleihen.
Ein Standrohr wird an einen Hydranten angeschlossen und dient dazu, Trinkwasser direkt aus dem öffentlichen Leitungsnetz zu entnehmen. In der Regel kommt es während der Rohbauphase von Bauprojekten zum Einsatz, wenn ein regulärer Hausanschluss noch nicht verfügbar ist - zum Beispiel für Bauarbeiten, Reinigungsmaßnahmen oder die Versorgung von Geräten.
Wichtige Hinweise zum Verleih:
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Die Ausleihe ist ausschließlich für die Rohbauphase vorgesehen.
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Die Bereitstellung erfolgt nach Verfügbarkeit – bitte melden Sie Ihren Bedarf mindestens 14 Tage im Voraus bei uns an.
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Für das Standrohr wird eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 € erhoben, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet wird.
- Bearbeitungsgebühr von 25,00 € (pauschal bei jeder Ausleihe)
- Verbrauchsgebühr gemäß der gültigen Satzung
- Grundgebühr von 12,00 € gemäß § 10 der Wasserversorgungssatzung
Pflichten des Entleihers:
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Das Standrohr vor Schmutz und Frost zu schützen
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Einen Verlust, Beschädigungen oder Störungen unverzüglich den Gemeindewerken zu melden
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Für Beschädigungen oder das Abhandenkommen des Standrohres aufzukommen, sofern ihn ein Verschulden trifft