Abwasserbeseitigung
Grundstücksentwässerung – Informationen für Bauherrinnen und Bauherren
Die Gemeinde Augustdorf ist für die öffentliche Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet zuständig. Dazu gehört auch die Überprüfung und Genehmigung des Anschlusses privater Grundstücke an das öffentliche Kanalnetz.
Was ist Grundstücksentwässerung?
Unter Grundstücksentwässerung versteht man alle Anlagen, die auf dem Grundstück dazu dienen, anfallendes Schmutz- und Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation einzuleiten. Dies betrifft sowohl die Ableitung von häuslichem Abwasser als auch von Regenwasser von Dächern und befestigten Flächen.
Jedes anschlussfähige Grundstück wird grundsätzlich über eine eigene Anschlussleitung an die öffentliche Abwasseranlage angebunden. In Gebieten mit Trennsystem ist je eine Leitung für Schmutz- und für Niederschlagswasser zu erstellen. In Bereichen mit Mischsystem erfolgt der Anschluss über eine gemeinsame Leitung. Die Zusammenführung der hausintern getrennten Abwässer erfolgt hierbei im Kontrollschacht vor der Einleitung in das öffentliche Kanalnetz.
Zuständigkeiten
Für die Planung, Herstellung, Instandhaltung und gegebenenfalls Sanierung der privaten Grundstücksentwässerungsanlage ist der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin verantwortlich. Die Gemeindewerke Augustdorf prüfen die Anschlussmöglichkeiten, geben technische Hinweise und genehmigen die Herstellung oder Änderung des Anschlusses im Rahmen eines Zustimmungsverfahrens.
Nutzen Sie die kostenlose Abwasserberatung
Wir empfehlen allen Bauherrinnen und Bauherren, bereits in der Planungsphase Kontakt mit den Gemeindewerken aufzunehmen. Unsere kostenlose Abwasserberatung unterstützt Sie bei Fragen zur Entwässerung, Rückstausicherung und Überflutungsvorsorge. Nachträgliche Änderungen sind häufig mit hohem Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden.
Antragstellung für den Grundstücksanschluss
Für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation ist ein Antrag bei den Gemeindewerken der Gemeinde Augustdorf zu stellen. Die erforderlichen Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen:
-
Formloser, unterschriebener Antrag
-
Lageplan im Maßstab 1:500 mit Angabe:
-
der katasteramtlichen Bezeichnung
-
Verlauf, Durchmesser, Ausführung der Anschlussleitungen
-
Lage der Kontrollschächte (nach BauPrüfVO)
-
Nachbargrundstücke und Straßenbezeichnung
-
-
Grundrisse (M 1:100) des Kellers und ggf. weiterer Geschosse mit:
-
Raumkennzeichnung (z. B. Bad, Küche)
-
Anzahl und Art der Entwässerungseinrichtungen (z. B. WC, Dusche, Waschmaschine)
-
-
Lage der Versorgungsleitungen (Wasser, Strom, Gas, Telekom etc.), unter Beachtung der technischen und baurechtlichen Vorgaben (z. B. keine Überbauung)
-
Längsschnitt der gesamten Entwässerungsanlage mit Höhen- und Gefällangaben
-
Bei gewerblichen oder industriellen Vorhaben: Angaben zu Art und Menge des Abwassers sowie zur Beschäftigtenzahl
-
Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung:
-
geplante Nutzung (Versickerung, Einleitung etc.)
-
Größe der angeschlossenen bebauten und befestigten Flächen
-
Weitere Einleitungen
Temporäre Einleitungen – etwa von Grundwasser bei Baugrubenentwässerung, Dränagewasser, Brunnenwasser oder Wasser aus Wärmepumpen – bedürfen einer gesonderten Genehmigung. Bitte nehmen Sie in diesen Fällen mindestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme Kontakt mit den Gemeindewerken auf.
Noch Fragen?
Für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung steht Ihnen die Grundstücksentwässerung der Gemeindewerke Augustdorf gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unseren Service – frühzeitige Planung schützt vor späteren Überraschungen.