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Reisepass

Wenn Sie in Augustdorf Ihre einzige oder Hauptwohnung haben und Deutsche/r sind, können Sie hier einen elektronischen Reisepass (ePass) beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich. Reisepässe werden in der Bundesdruckerei Berlin hergestellt, die Bearbeitungszeit kann bis zu vier Wochen betragen.

Die Anlieferung eines Expresspasses erfolgt nach zwei Arbeitstagen, sofern die Bestellung bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht. Die Gebühr erhöht sich um 32,00 Euro.


Was wird für die Beantragung eines Reisepasses benötigt?

Ihr alter Reisepass/Personalausweis (oder ein anderer Identitätsnachweis)

Ein aktuelles Lichtbild (Frontalaufnahme nach internationalen Standards). Informationen hierzu im Einwohnermeldeamt oder unter der Bundesdruckerei


Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Reisepasses für Personen ab 24 Jahren beträgt 60,00 Euro (Expresspass 92,00 Euro), für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro (Expresspass 69,50 Euro). Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.

 

Hinweise

Der Antrag ist persönlich zu stellen, da Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird.

Der Reisepass für Personen ab 24 Jahren ist 10 Jahre gültig. Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Reisepass 6 Jahre gültig.

Bei Namensänderungen (z.B. durch Eheschließung) ist ein neuer Reisepass zu beantragen.

Falls Sie Informationen benötigen, welchen Ausweis Sie für eine Auslandsreise benötigen, erhalten Sie unverbindliche Auskünfte im Einwohnermeldeamt. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen können Sie im Internet nachsehen unter www.auswaertiges-amt.de


Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn Sie sofort einen Pass benötigen und die Ausstellung eines regulären Passes/Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
ACHTUNG: gilt nicht für die Einreise in die USA!

 

Was wird für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses benötigt?

Ihr alter Reisepass/Personalausweis (oder ein anderer Identitätsnachweis)

Ein aktuelles Lichtbild (Frontalaufnahme nach internationalen Standards). Informationen hierzu im Einwohnermeldeamt oder unter auf der Internetseite der Bundesdruckerei.


Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses beträgt 26,00 Euro. Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.

 

Hinweise

Der Antrag ist persönlich zu stellen, da Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird.

Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.

Der vorläufige Reisepass ist 1 Jahr gültig.

Achtung: der vorläufige Reisepass ermöglicht nicht die Einreise in alle Länder

Falls Sie Informationen benötigen, welchen Pass Sie für eine Auslandsreise benötigen, erhalten Sie unverbindliche Auskünfte im Einwohnermeldeamt. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen können Sie im Internet nachsehen unter www.auswaertiges-amt.de.

 


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