Führungszeugnis
Dienstleistung:
Aufnahme/Entgegennahme von Anträgen auf Führungszeugnisse.
Notwendige Unterlagen:
- persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität, z.B. Personalausweis
Besonderheiten:
Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, sind der genaue Verwendungszweck bei dieser Behörde und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde anzugeben, da es dieser Behörde direkt vom Bundeszentralregister übersandt wird. Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, wird es Ihnen direkt vom Bundeszentralregister in Bonn zugesandt. Den amtlich vorgeschriebenen Antragsvordruck hält die Behörde bereit und füllt diesen selbst aus. krz
Hinweis: Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es dieser Behörde direkt übersandt. Der Antragsteller kann verfügen, dass das Führungszeugnis, falls es Eintragungen enthält, einem von ihm zu bestimmenden Amtsgericht zu seiner Einsichtnahme übersandt wird.
Voraussetzungen:
- Vollendung des 14. Lebensjahres und
- mit einer Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet
Für eigene Kontaktaufnahme:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
- Dienststelle Bundeszentralregister - 53169 Bonn
Bearbeitungsfristen:
Bearbeitungsfristen ergeben sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundeszentralregister in Bonn (in der Regel ca. 14 Tage)