Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Beifreiung von der Rundfunkbeitragspflicht/ Antrag auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrages
Für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (einschließlich Leistungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG)
- Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften (Landespflegegeldgesetze)
- Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1)
- Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG
Empfänger von z.B. Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.
Befreien lassen können sich außerdem:
- Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG)
- Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 SGB VIII)
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – Ausnahmen
- Es werden keine der v.g. Leistungen gewährt, weil die Bedarfsgrenze überschreiten?
Dann können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung: Das Einkommen überschreitet den sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro. - Es wird auf eine der v.g. Sozialleistungen verzichtet, obwohl ein Antrag vorliegt?
Auch in diesem Fall kann eine Härtefallbefreiung beantragt werden:
Voraussetzung: Eine Sozialleistung wurde bewilligt und es wurde bei der Sozialbehörde schriftlich darauf verzichtet (§ 46 Abs. 1 SGB I). Neben dem Befreiungsantrag benötigt der Beitragsservice den Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde und die Verzichtserklärung.
Wie wird eine Befreiung beantragt?
Ein Antrag kann online unter der Seite www.rundfunkbeitrag.de gestellt werden entsprechende Formulare erhalten Sie auch im Rathaus der Gemeinde Augustdorf. Dem Antrag ist als Nachweis die gewährte Leistung, wie z.B.
- Bescheinigung der Behörde
- Bewilligungsbescheid
beizufügen.
Es ist zwingend notwendig, dass aus den Nachweisen alle der folgenden Voraussetzungen ersichtlich sind:
- Name des Leistungsempfängers
- Welche Leistung gewährt wird
- Leistungszeitraum
Menschen mit Behinderung
Wurde auf dem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF“ zuerkannt, kann eine Ermäßigung beantragt werden. Es ist dann nur einen Drittelbeitrag - monatlich 5,83 Euro – zu entrichten.
Die jeweilig ausgefüllten Anträge bzw. Mitteilungen an den Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio können, sofern Sie den Antrag bzw. die Mitteilung nicht selbst an den Beitragsservice senden möchten, in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 21, 22, 23, 24, 28 oder 32, abgeben.