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Schulentwicklung

Die Gemeinde ist Träger von drei Schulen: Der Grundschule In der Senne, der Grundschule auf der Insel und der Realschule Augustdorf. Die Hauptschule musste im Sommer 2017 auslaufend aufgelöst werden, weil nicht mehr genügend Schüler angemeldet wurden.

Für die Realschule und die Grundschule In der Senne werden umfangreiche Erneuerungen und Verbesserungen geplant. Über die laufenden Planungen werden Sie nachfolgend informiert. Zudem wird der Prozess und das Ergebnis der Schulentwicklungsplanung für die gesamte Gemeinde dargestellt.

Planung der Realschule Augustdorf

16.11.2017: Aufhebung der Beanstandung und Konzept für Gute Schule 2020

Unter anderem aufgrund des Ergebnisses des Bürgerentscheids zum Freibad hob der Bürgermeister seine Beanstandung vom 21.09.2017 auf. Das wurde dem Rat am 16.11.2017 mitgeteilt Außerdem beschloss der Rat in der Sitzung ein Konzept über die Verwendung der Gelder aus dem Programm Gute Schule 2020. Das beinhaltet für das jahr 2017 Maßnahmen in der Realschule im Umfang von 163.000 €. Insgesamt stehen im Jahr 2017 227.000 € für alle Schulen bereit.

21.09.2017: Rat richtet Lenkungsgruppen ein

Der Gemeinderat beschloss am 21.09.2017 einstimmig, Lenkungsgruppen für die Realschule und für die Grundschulen zu bilden, die auf Grundlage der verfügbaren Haushaltsmittel sowie weiterer Förderprogramme ein Konzept für die notwendigen baulichen und sonstigen Maßnahmen in der Realschule und in den Grundschulen erarbeiten. Die Gelder aus dem 2. Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes sowie aus Gute Schule 2020 sollen allen Augustdorfer Schulen zugute kommen.

Der Beschlussvorschlag des Bürgermeisters "Alle verfügbaren Fördermittel sowie sonstigen Erträge – insbesondere auch aus erhöhten Steuern und Gebühren für Wasser und Abwasser – sind - soweit wie möglich - vorrangig für die notwendigen Maßnahmen im Bereich der Pflichtaufgaben, insbesondere auch den Seite 9 von 12 Schulen, einzusetzen. Nur darüber hinaus gehende und nicht für die Erfüllung von Pflichtaufgaben einsetzbare Gelder sind für das Freibad zu verwenden" wurde mehrheitlich abgelehnt. Diese Entscheidung beanstandete der Bürgermeister umgehend.

12.09.2017: Bauausschuss empfiehlt ebenfalls Einrichtung von Lenkungsgruppen

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt beschloss am 12.09.2017 einstimmig: „Dem Rat wird empfohlen der Bildung von zwei Lenkungsgruppen (eine für die Realschule und eine für die Grundschulen) bestehend aus jeweils einem Fraktionsmitglied, dem Vorsitzenden des Bauausschusses, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Jugend, Sport und Soziales, Mitarbeitern der Verwaltung und je einem Vertreter/-in der Schulen zuzustimmen (Namen der Mitglieder werden im Protokoll namentlich aufgeführt)“.

05.09.2017: Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt Einrichtung von Lenkungsgruppen

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss am 05.09.2017 einstimmig, dem Rat zu empfehlen, zwei Lenkungsgruppen (Grundschulen und Realschule) einzurichten, die gemeinsam mit den Schulen und –bei Bedarf- externen Sachverständigen auf Grundlage der verfügbaren Haushaltsmittel sowie weiterer Förderprogramme ein Konzept für die notwendigen baulichen und sonstigen Maßnahmen in der Realschule und in den Grundschulen erarbeiten. Ebenfalls einstimmig empfohlen wurde, dass alle verfügbaren Fördermittel aus dem neuen Kommunalinvestitionsfördergesetz BUND (525.723 Euro) sowie 912.336 Euro aus dem Landesprogramm „Gute Schule“ für die notwendigen baulichen Maßnahmen im Bereich der Grundschulen und der Realschule einzusetzen sind.

Mehrheitlich abgelehnt wurde die Empfehlung an den Rat, alle verfügbaren Fördermittel sowie sonstigen Erträge – insbesondere auch aus erhöhten Steuern und Gebühren für Wasser und Abwasser – sind - soweit wie möglich - vorrangig für die notwendigen Maßnahmen im Bereich der Pflichtaufgaben, insbesondere auch den Schulen, einzusetzen. Nur darüber hinaus gehende und nicht für die Erfüllung von Pflichtaufgaben einsetzbare Gelder sind für das Freibad zu verwenden.

30.08.2017: Augustdorf bekommt voraussichtlich lediglich 525.723 € zusätzlich für die Schulen

Das Land teilt mit, dass Augustdorf aus dem erweiterten Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 525.723 € erwarten kann (Mitteilung), also nicht bis zu 15 Mio. €, wie im Rat am 29.06.2017 erwartet wurde.

13.07.2017: Bürgermeister berichtet über den Sachstand zur Erweiterung des KInvFG

Bezogen auf den Beschluss des Rates vom 29.06.2017, Anträge auf Fördermittel vorzubereiten, informiert der Bürgermeister den Rat am 13.07.2017 über den aktuellen Sachstand. Es gibt noch keine Grundlagen, um Fördermittelanträge erarbeiten zu können. Zunächst muß das Land die Vergabe der Fördermittel regeln.

29.06.2017: Rat beschließt Beantragung von Fördermitteln

Dem Gemeinderat schlug der Bürgermeister in der Sitzung vom 29.06.2017 vor, zu beschließen: "Die Erweiterung und Sanierung der Realschule nach der Variante II genießt erste Priorität und ist voranzutreiben. An zweiter Stelle folgt die Erneuerung der Grundschule In der Senne. Die Freibadsanierung wird erst weiterverfolgt, wenn die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen an den Schulen und anderer Pflichtaufgaben gesichert ist. Für die notwendigen Maßnahmen in der Realschule sind - soweit wie möglich - die Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“, aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz sowie Städtebaufördermittel auf Grundlage des ISEK einzusetzen."

Die Prioritätensetzung wurde mit der Mehrheit von SPD, FWG und FDP abgelehnt. Auf Vorschlag dieser Fraktionen beauftragte der Rat die Verwaltung, umgehend Förderanträge für die Grundschule „In der Senne“ und die Realschule im Sinne des „neuen“ KlnvFG 01.06.2017 vorzubereiten. Für die Realschule ist der Förderantrag auf Grundlage der Variante II einzuleiten. Alle für die Schulen notwendigen, unerlässlichen und für 2017 beschlossenen baulichen Maßnahmen werden umgesetzt.

01.06.2017: Wirtschaftsprüfer halten nur Variante II für machbar

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.06.2017 stellten die Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse ihrer Untersuchung der Finanzierbarkeit und Haushaltsverträglichkeit der Realschulerneuerung vor. Im Ergebnis ist die Variante II der Variante I vorzuziehen.

Der Bürgermeister schlägt vor, der Erweiterung und Sanierung der Realschule Priorität einzuräumen. An zweiter Stelle steht die Erneuerung der Grundschule in der Senne. Es soll nur noch die Variante II weiterverfolgt werden. Die Mittel für Gute Schule 2020 werden vollständig für die Realschule verwendet.

27.04.2017: Verwaltung schlägt weitere Vorgehensweise vor

Zunächst in einem interfraktionellen Gespräch am 10.04.2017 und dann mit Mitteilungsvorlage 1261/2017 sowie ergänzendem mündlichen Vortrag erläuterte die Verwaltung dem Gemeinderat am 27.04.2017, wie weiter vorgegangen werden soll. Zuerst sollten sich die neuen Wirtschaftsprüfer, die CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Münster), durch Prüfung des Jahresabschlusses 2016 ein Bild von der Haushaltslage der Gemeinde machen (Abschluss der Prüfung am 28.04.2017), anschließend sollten sie die Finanzierbarkeit der Alternativen bewerten. Zudem sind nach einer Brandschau in der Realschule Maßnahmen zu ergreifen.

23.03.2017: Konkretisierung eines Finanzierungs- und Zeitenplans gefordert

In der Ratssitzung vom 23.03.2017 beantragten die Fraktionen von SPD, FWG und FDP unter TOP 1.23, den Entwurf eines Finanzierungs- und Zeitenplanes für den Umbau und die Sanierung der Realschule zu konkretisieren. Dabei sollte auch dargestellt werden, ob zusätzliche Auswirkungen für den Haushalt 2017 zu erwarten sind.

21.03.2017: Beauftragung Wirtschaftsprüfer beschlossen

Am 21.03.2017 besichtigte der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt die Realschule. In der Sitzung schlug die Verwaltung vor zu beschließen, die Finanzierbarkeit und Haushaltsverträglichkeit der Variante II durch Wirtschaftsprüfer feststellen zu lassen. Begründet wurde diese Konzentration auf die Variante II u.a. damit, dass diese mit größerer Wahrscheinlichkeit als investiv angesehen werden kann und damit haushaltsverträglicher sei. Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wurde dann beschlossen, auch die Variante I prüfen zu lassen. Der Beschluss lautete: „Die Verwaltung wird beauftragt die Finanzierbarkeit und Haushaltsverträglichkeit der Variante I und II durch Wirtschaftsprüfer feststellen zu lassen.

20.02.2017: Verwaltung schlägt Konzentration auf die Realschule und Beauftragung Wirtschaftsprüfer vor

In einem interfraktionellen Gespräch am 20.02.2017 wurde verwaltungsseitig der Vorschlag unterbreitet, sich wegen der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen zunächst auf die Realschule zu konzentrieren und einen Wirtschaftsprüfer mit einem Finanzierungsgutachten zu beauftragen. Die Fraktionsvorsitzenden signalisierten Zustimmung.

14.02.2017: Ausschuss läßt Antrag zum Hauptschul-Bildungsgang offen

Zur weiteren Klärung der Planungsvorausetzung für die Realschule schlug die Verwaltung am 14.02.2017 dem Ausschuss Jugend, Sport und Soziales vor, den noch offenen FDP-Antrag vom 15.01.2016 zu erledigen und die Einrichtung eines Hauptschul-Bildungsgangs unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen abzulehnen. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde aber mehrheitlich abgelehnt.

29.11.2016: Vorstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie

Die beauftragten Planer stellten ihre Ergebnisse am 29.11.2016 dem Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt vor. Betrachtet wurden zwei Alternativen: Die Variante I mit Kosten von 5,1 Mio. € und die Variante II mit Kosten von 6,3 Mio. €. Beide Varianten könnten im laufenden Schulbetrieb durchgeführt werden. Es sei mit einer Bauzeit von 2 – 3 Jahren zu rechnen.

Nach der Vorstellung der Machbarkeitsstudien befasste sich die Verwaltung – parallel zu den Beratungen des Entwurfs der Haushaltssatzung – mit der Finanzierbarkeit der Realschulsanierung und –erweiterung. Gleichzeitig war auch die Finanzierbarkeit der Baumaßnahmen in der Grundschule In der Senne zu prüfen. Für alle Varianten war die Verfügbarkeit von Fördermitteln zu ermitteln. Die Verwaltung nutzte ein Beratungsangebot der NRW-Bank. Diese stellte nach einem ersten Gespräch ein Berechnungsmodul zur Verfügung, das aber nicht zu einem ausreichenden Ergebnis führte. Es wurde deutlich, dass nur die Wirtschaftsprüfer, die die Mittelverwendung als konsumtiv oder investiv akzeptieren müssen, verbindliche Aussagen treffen können.

07.06.2016: Ausschuss beschließt Lastenheft mit Raumprogramm

Das Lastenheft mit dem Raumprogramm beschloss der Aussschuss für Jugend, Sport und Soziales am 07.06.2017 einstimmig. Er beauftragte die Verwaltung, einen Architekten bzw. Fachplaner mit der weiteren Planung der notwendigen Maßnahmen in der Schule zu beauftragen. In der Folge wurde das Büro architektur-werk-stadt aus Paderborn mit der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie beauftragt.

25.02.2016: Ausschuss beschließt, ein Lastenheft mit Raumprogramm erarbeiten zu lassen

Am 25.02.2016 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss auf Vorschlag von SPD, FWG und FDP, als Nächstes ein Lastenheft mit Raumprogramm für die Realschule zu erarbeiten. Den Auftrag erfüllte die Verwaltung unter Mitwirkung von Verwaltung, Realschule und Fraktionen erarbeitet.

11.02.2016: Rat beschloss Haushaltssatzung einstimmig

21.01.2016: Ausschuss beschließt Gelder für Planungskosten und kleinere Baumaßnahmen

Dem Haupt- und Finanzausschuss empfahl der Bürgermeister in seiner Sitzung vom 21.01.2016 unter TOP 1.10 zu beschließen, für die Umstrukturierung der Realschule und der Erich Kästner-Schule im Haushaltsjahr 2016 200.000 € Planungskosten und 50.000 € für Baumaßnahmen einzustellen. „Die 50.000 € für Baumaßnahmen werden mit einem Sperrvermerk versehen, der vom Rat, vom Haupt- und Finanzausschuss oder vom Fachausschuss aufgehoben werden kann. Weitere 100.000 € Planungskosten werden im Haushaltsjahr 2017 bereitgestellt und mit einer Verpflichtungsermächtigung versehen.“ Diesem Vorschlag folgte der Ausschuss einstimmig.

Die Fraktionen von SPD, FWG und FDP sprachen sich u.a. dafür aus, den vorhandenen Techniktrakt sowie die Hauswirtschaftsräume funktionsfähig mit der vorhandenen Ausstattung gänzlich erhalten bleiben. Damit war die im Vorjahr vorgestellte, mit der Realschule besprochene Planung, die den Umbau des Atriums zum Verwaltungstrakt vorsah, obsolet.

19.01.2016: Ausschuss berät Brief der Realschule

Mit Schreiben vom 15.12.2016 wandte sich die Realschule an den Rat und teilte den Bedarf an Baumaßnahmen für das Schuljahr 2016/2017 mit. Unter anderem wurden weitere Toiletten (auch für Behinderte) sowie ein WLAN-Netz im gesamten Gebäude gefordert. Der Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport und Soziales vom 19.01.2016 in der Realschule beraten. Der Ausschuss beschloss, dass der Haupt- und Finanzausschuss am 21.01.2016 über die weitere Vorgehensweise befinden soll.

10.12.2015: Schulkonferenzsitzung der Realschule

Nach dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.11.2015 lud die Realschule die Vorsitzenden der Augustdorfer Fraktionen und den Bürgermeister zu einer Sitzung der Schulkonferenz ein, um die notwendigen Maßnahmen darzulegen. Zur Sitzung erschienen nur der Bürgermeister und Vertreter der CDU-Fraktion.

26.11.2015: Ausschuss beschließt Vertagung der Investitionen auf 2017 auf Antrag von SPD, FWG und FDP

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss am 26.11.2015 unter TOP 1.8 auf Antrag und mit der Mehrheit von SPD, FWG und FDP (gegen die Stimmen von CDU und Bürgermeister): „Die mit dem Haushaltsentwurf 2016 vorgesehenen Baumaßnahmen für den Umbau der Realschule und Nutzungsänderung der Erich-Kästner-Schule werden in das Haushaltsjahr 2017 vertagt. Das kommende Jahr soll genutzt werden, um die angedachten Investitionen in Höhe von 1,24 Mio. Euro detailliert zu beraten und ggf. um Alternativen zu erarbeiten, da mit Zuschüssen für dieses Projekt gegenwärtig nicht gerechnet werden kann.“ Zur Begründung führte Ratsherr Schultze für die drei Fraktionen aus: "In unserer schwierigen finanziellen Situation gehört jede– und gerade auch größere – Ausgabe auf den Prüfstand."

22.10.2015: Bürgermeister schlägt dem Rat mit Realschule abgestimmte Maßnahmen im Umfang von 1,24 Mio. € vor

Am 22.10.2015 brachte der Kämmerer den Entwurf der Haushaltssatzung 2016 in den Rat ein. Dieser enthielt Ansätze für Planungskosten und Baumaßnahmen, die im Jahr 2016 in der Realschule umgesetzt werden sollten. Die zwischen Gemeindeverwaltung und Realschule abgestimmten Maßnahmen im Umfang von geschätzten 1,24 Mio. € wurden dem Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt am 03.11.2015 vorgestellt (Beschlussvorlage 955/2015).

Planung der Grundschule In der Senne

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Schulentwicklungsplanung

Im Jahr 2009 beantragte die CDU-Fraktion im Gemeinderat, den Schulentwicklungsplan der Gemeinde fortzuschreiben. Mit dem Haushaltssicherungskonzept 2010 beschloss der Rat einstimmig, einen Schulentwicklungsplan erstellen zu lassen. Der Schulentwick­lungsplan soll als Grundlage für Entscheidungen des Rates zum Betrieb der Schulen und der Schulsporteinrichtungen dienen. Vor dem Hintergrund rückläufiger Schülerzahlen wurde das Ziel formuliert, nicht mehr benötigte Gebäude, Gebäudeteile oder Räume aus der Nutzung zu nehmen oder für andere Zwecke oder andere Nutzer zur Verfügung zu stellen. Insbeson­dere sollte geprüft werden, ob die Gemeinde als Schulträger auf Dauer zwei selbständige Grundschulen betreiben muss.

Es sollte also ausdrücklich geprüft werden, ob durch die Aufgabe oder Umnutzung von Schulgebäuden erhebliche Einsparungen erreicht werden können.

Die Schülerzahlen waren zum 15.10.2009 auf 1.166 gesunken. Gegenüber dem Höchst­stand vom 15.10.2010 (1.610) war das ein Rückgang um fast 450 Schüler. Insbesondere die Zahl der Grundschüler verringerte sich von 803 im Jahr 1997 auf 497 im Jahr 2009. Diese Abnahme wird zeitversetzt auch in der Real- und der Hauptschule wirksam.

Schulentwicklung
Schulentwicklung

Die vier Augustdorfer Schulen hatten im Jahr 2009 zusammen ein negatives Jahresergebnis von 1,2 Mio. Euro. Zusammen mit den für den Schulsport genutzten Sporthallen erhöht sich der Fehl­betrag auf 1,65 Mio. Euro. Weil die Schulen und die Sporthallen zu den höchsten Aufwands­positionen im Gemeindehaushalt gehören, sind sie in die Bemühungen, den Haushalt dau­erhaft ausgleichen zu können, einzubeziehen.

Im Jahr 2010 wurde das Büro ‚Dr. Garbe Consult’ (Leverkusen) beauftragt, einen Schulentwicklungsplan für Augustdorf zu erstellen. Die erstellten Prognosen ergaben, dass die beiden Grundschulen langfristig als zweizügige Schulen weitergeführt wer­den können. Auch die Realschule ist im Bestand nicht gefährdet. Die Erich Kästner-Schule hingegen sollte nach den Prognosen maximal einzügig sein. Als solche könnte sie auf Dauer nicht bestehen.

In Augustdorf entwickelten sich in der Folge Initiativen zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule sowie zur Erhaltung der Realschule. Für eine Sekundarschule trugen sich 531 Eltern, Schüler der EKS und weitere Personen in Listen ein. Für die Erhaltung der Realschule wurden 1.154 Unterschriften ausschließlich von wahlberechtigten Bürgern gesammelt

Verwaltungsseitig wurde eine Informationsveranstaltung mit der Bezirksregierung zur Ge­meinschaftsschule geplant. Am 09. Juni 2011 ent­schied jedoch das Oberverwaltungsgericht Münster, dass die Gemeinschaftsschule als Schulversuch rechtswidrig ist. Der Vortrag entfiel. Die Landesregierung kündigte im Nach­gang an, die Gemeinschaftsschule im Schulgesetz zu verankern.

Anschließend vereinbarten die Fraktionen von SPD, GRÜNEN und CDU im Landtag einen Schulkonsens. Nach diesem soll das Schulwesen in NRW zukünftig u.a. aus Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen bestehen.

Neu eingeführt wurde die Sekundarschule. Diese ist in der Regel eine gebundenen Ganztagsschule. Ausnahmen sind nach Auskunft des Schulministeriums vorübergehend möglich, wenn z.B. die räumlichen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb noch geschaffen werden müssen.

Weil der gebundene Ganztag von vielen Augustdorfer Eltern abgelehnt wird, schlug Bürgermeister Dr. Wulf dem Rat vor, eine Resolution an das Land zu richten. Am 04.08.2011 beschloss der Gemeinderat einstimmig: „Der Rat der Gemeinde Augustdorf bittet die Landesregierung und den Landtag von NRW im Rahmen einer Änderung des Schulgesetzes und der nachfolgend zu erlassenen untergesetzlichen Regelungen die Einrichtung einer Sekundarschule auch als Halbtagsschule, ggfs. mit außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten zu ermöglichen." Auch der Städte- und Gemeindebund NRW setzte sich dafür ein – leider ohne Erfolg.

Am 22.11.2011 legte das Schulministerium einen Leitfaden zur Sekundarschule vor. Danach drehte sich in Augustdorf die Diskussion um die Frage, ob die Realschule erhalten bleiben oder aber zu Gunsten einer Sekundarschule aufgelöst werden soll.

Die Erich Kästner-Schule konnte zum Schuljahr 2012/13 aufgrund zu weniger Anmeldungen keine Eingangsklasse mehr bilden. Seitdem besuchen Kinder mit Hauptschulempfehlungen vor allem die Hauptschule in Schloß Holte-Stukenbrock, die Realschule Augustdorf oder Gesamtschulen in Detmold.

Aufgrund der schlechten Prognosen für die nächsten Jahre beschloss der Gemeinderat am 25.10.2012 einstimmig, die Hauptschule zum Schuljahr 2013/2014 auslaufend aufzulösen. Es werden keine Eingangsklassen mehr gebildet. Die Schüler der Klassen 6 bis 10 werden weiterhin an der Erich-Kästern-Schule beschult. Die letzten Schüler werden die Hauptschule voraussichtlich im Jahr 2016 verlassen.

Der Entwurf des Schulentwicklungsplanes wurde dem zuständigen Fachausschuss am 23.10.2012 präsentiert. Nach dem Entwurf können beide Grundschulen auf Dauer als zweizügig und die Realschule dreizügig fortgeführt werden. Für eine Sekundarschule in Augustdorf würden nach Auskunft von Frau Ulrike Lexis vom Planungsbüro die Schülerzahlen nicht ausreichen.

Am 21.03.2013 verabschiedete der Gemeinderat einstimmig den Schulentwicklungsplan.

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