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Hundesteuer

Sobald ein Hund im Gemeindegebiet gehalten wird, muss dieser zur Hundesteuer angemeldet werden. Die Anmeldung muss innerhalb zwei Wochen nach der Aufnahme eines Hundes oder bei Zuzug mit einem Hund aus einer anderen Stadt/ Gemeinde erfolgen.

 

Eine Abmeldung ist erforderlich, wenn der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wurde, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nachdem der Hundehalter in eine andere Stadt/ Gemeinde gezogen ist.

Die Hundemarke ist bei der Abmeldung zurückzugeben.

 

Rechtsgrundlagen:

-          Hundesteuersatzung der Gemeinde Augustdorf

 



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